Die Erteilung kann sowohl analog als auch digital erfolgen. Auszug und Auskunft aus dem Liegenschaftskataster Antrag auf Auszug aus dem Liegenschaftskataster Eigentümerinnen und Eigentümer, Behörden und andere Personen und Stellen, die ein berechtigtes Interesse darlegen, können auf Antrag Auszüge und Auskunft aus den Nachweisen des Liegenschaftskatasters erhalten. der „tatsächlichen Nutzung“ über eine entsprechende kartografische Signaturierung nach den „Vorschriften für das automatisierte Zeichnen der Liegenschaftskarte in … Aus dem Amtlichen Liegenschaftskataster-Informationssystem (ALKIS®) werden Auskünfte sowie Auszüge aus der Liegenschaftskarte, den … Die Liegenschaftskarte auch Flurkarte genannt, umfasst die lagerichtige Abbildung der geometrischen (Umgrenzung) als auch der sonstigen graphikfähigen beschreibenden Inhalte, wie z.B. Einen Auszug aus der Liegenschaftskarte gibt das zuständige Vermessungsamt heraus. Während der Sprechzeiten, oder nach Terminvereinbarung kann Einsicht in die Nachweise des Liegenschaftskatasters genommen werden.
Auszüge und Daten aus der Liegenschaftskarte Die Liegenschaftskarte beschreibt bildlich die Lage und Form der Liegenschaften (Flurstücke und Gebäude) mit weiteren Elementen aus den Bereichen Topographie, Nutzungsarten, Vermessungspunkten, Gelände. Über Einzelheiten informiert das zuständige Katasteramt. In Bremen liegen die Kosten bei € 25,00 für einen Auszug in DIN A3 und DIN A4. Die farbigen Liegenschaftskarten mit Bodenschätzung bestehen aus dem schwarz-weißen Grundriss mit farbiger Darstellung der Bodenschätzung. Eine Liegenschaftskarte ist eine maßstäbliche genaue Darstellung aller Flur- und Grundstücke (Liegenschaften) eines Gebietes. Für Bestellungen bei den unteren Vermessungsbehörden (uVB) nutzen Sie die Kontaktdaten der Landkreise und kreisfreien Städte Standorte der uVB im Geoviewer Auszüge aus der Liegenschaftskarte werden im Maßstab 1:1 000 in verschiedenen Papierformaten angeboten. Kosten Auszüge aus der Liegenschaftskarte. Ein Auszug aus der Liegenschaftskarte kann auch Grundlage für einen Lageplan zur Bauvorlage gemäß § 2 Landesverordnung über Bauunterlagen und die bautechnische Prüfung (BauuntPrüfVO) sein. Der Auszug aus der Liegenschaftskarte enthält zeichnerische Darstellungen der einzelnen Flurstücke mit den Grenzen, den Gebäuden, den Nutzungsarten und topografischen Gegenständen. In der schwarz-weiß Ausgabe der Liegenschaftskarten mit Bodenschätzung wird die Bodenschätzung in Grautönen dargestellt. Ausgabe der Liegenschaftsbeschreibung mit Eigentümer- und Flurstücksangaben nur für registrierte Kunden (die Berechtigung wird durch die zuständige Stelle geprüft) Bestandsnachweis (Liegenschaftsbuch) Die Daten der Liegenschaftskarte können auch digital bereitgestellt werden (Bestandsdatenauszug). Auszüge aus dem Liegenschaftskataster (Liegenschaftskarte und Liegenschaftsbuch) können persönlich in der Katasterauskunft oder schriftlich ( per Fax, Mail oder Postweg) beantragt werden.
Legende der Liegenschaftskarte, farbig (PDF 50KB, Datei ist nicht barrierefrei) Ein Auszug aus der Liegenschaftskarte ist auch jeweils die Grundlage für den amtlichen Lageplan zum Baugesuch. Üblicherweise liegen die Kosten – je nach Art und Größe – in der Regel zwischen 15 und 60 Euro. mit einer amtlichen Beglaubigung):